Die Stadt Mülheim an der Ruhr ist aufgrund des Landesdatenschutzgesetzes NRW verpflichtet, eine/(n) Datenschutzbeauftragte/(n) zu benennen. Die Aufgabe des Datenschutzes ist dem Recht-samt zugewiesen. Die Aufgaben sind vielfältig und lassen sich grundsätzlich in 4 Hauptfelder unterteilen:1. Auskunfts- und Beratungsstelle in zentralen Fragen des Datenschutzes. 2. Die/Der Datenschutzbeauftragte ist AnsprechpartnerIn für alle Personen und Stellen außerhalb der Stadtverwaltung.Sie/Er arbeitet mit den Ämtern zusammen und ist deren AnsprechpartnerIn. Sie/Er ist innerhalb der Verwaltung zentrale Anlaufstelle in Datenschutzfragen.
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