Die Sozialgesetzgebung des Kaiserreichs machte gegen Ende des 19. Jahrhunderts besondere Heilmittel wie z.B. Trink- und Badekuren erstmals auch größeren Bevölkerungskreisen zugänglich. Da insbesondere in den industriellen Zentren die Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Bevölkerungsmehrheit schlecht waren, wurde eine Gesundheitsfürsorge hier zum Erhalt der dringend benötigten Arbeitskraft in der Hochphase der Industrialisierung absolut notwendig. Doch nicht nur die Arbeiter selbst, die an gesundheitsgefährdenden Arbeitsplätzen ihren Lebensunterhalt verdienten, auch ihre Familien erfuhren gesundheitliche Schädigungen.
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